Google – Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
Vorwürfe:
Die EU Kommission hat festgestellt, dass Google seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, indem es einem anderen Google-Produkt – seinem Preisvergleichsdienst – einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft. Dies geschieht, indem Google die Platzierung von konkurrierenden Suchdiensten einem Suchalgorithmus unterwirft, den es für seinen eigenen Dienst nicht anwendet. Der Verstoß erstreckt sich nach den Feststellungen der EU Kommission auf 13 EWR-Länder, in denen Google seinen Preisvergleichsdienst anbietet: seit Januar 2008 in Deutschland und Großbritannien, seit Oktober 2010 in Frankreich, seit Mai 2011 in Italien, den Niederlanden und Spanien, seit Februar 2013 in der Tschechischen Republik und seit November 2013 in Belgien, Dänemark, Norwegen, Österreich, Polen und Schweden.
Hinweis: Die Kommission hat in zwei weiteren Verfahren gegen Google festgestellt, dass das Unternehmen seine Marktmacht auch im Zusammenhang mit dem Einsatz des Betriebssystems Android und mit dem Dienst AdSense missbraucht.
Beteiligte Unternehmen:
Gegen die Google Inc. und deren Muttergesellschaft Alphabet Inc. wurde eine Geldbuße von 2,42 Mrd. Euro verhängt. Das Unternehmen muss das rechtswidrige Verhalten innerhalb von 90 Tagen abstellen. Sonst sind Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes der Alphabet Inc. zu zahlen.
Potentiell Geschädigte:
Konkurrierende Preisvergleichsdienste in den oben aufgelisteten europäischen Ländern können einen erlittenen Schaden geltend machen.
Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.
Dieter Hildebrand